Frühförderung

Entscheidende Weichen für die Entwicklung der Fähigkeiten eines Menschen und seiner Persönlichkeit werden in frühester Kindheit gestellt. In diesem Stadium bietet die Frühförderung umfassende Unterstützung durch Förderung, Begleitung und Beratung des Kindes und seiner Angehörigen.

Gemäß BSHG §§ 39-40 haben Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, Anspruch auf diese Art der Eingliederungshilfe. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen werden Aufklärung, eine weitgehende Entwicklungsförderung sowie soziale Akzeptanz und Kompetenz unterstützt.

Sicher gestellt wird das Angebot der Frühförderung durch den Einsatz von Diplom-Heilpädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Diplompädagogen.

In der Frühförderung können Kinder mit Behinderungen und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten gefördert und betreut werden. Voraussetzung ist eine amtsärztliche Untersuchung, die den Förderbedarf bestätigt, dann übernimmt die Stadt Hamm, d.h. der örtliche Sozialhilfeträger die Refinanzierung.

 

Psychomotorikraum

Bohnenraum

Es gibt einen vereinbarten Abrechnungssatz pro Fördereinheit, der von Seiten der Lebenshilfe der Stadt in Rechnung gestellt wird. Die Mitarbeiterinnen arbeiten entweder ambulant, d.h. in unseren Frühförderräumen oder mobil, z. B. in dem häuslichen Umfeld oder unterstützend und begleitend in einer Regeleinrichtung in Form von einmal wöchentlichen Terminen pro Kind.

Zur Zeit werden 109 Familien von 7 Kolleginnen betreut.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team schafft eine gute fachliche Grundlage für recourcenorientiertes Handeln. Ziel ist es, jeder Familie durch Fachkompetenz hilfreich, unterstützend und beratend zur Seite zu stehen und gleichzeitig dem Kind angemessene Fördermöglichkeiten zu bieten.

Schwimmbad