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Kein generelles Betretungsverbot – Arbeitsleben kann jedoch bis zum 10.01.21 ausgesetzt werden

Betreuer- / Beschäftigteninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den seit dem 16.12.20 geltenden verschärften Corona-Schutzmaßnahmen erhielten wir heute eine Information des LWL.

Demnach ist wird es auf Landesebene kein generelles Betretungsverbot der Werkstätten geben. Um aber eine weitere Reduzierung der Anwesendenzahlen in der WfbM zu fördern, eröffnet der LWL folgende Möglichkeit:

Sollten bei Werkstattbeschäftigten begründete Infektionsängste bestehen, können in der Zeit bis zum 10. Januar 2021 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form an anderem Ort erbracht werden. Dazu gehören wie im Frühjahr und Sommer 2020 u.a. das Kontakthalten per Telefon, Hausbesuch, …..

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten informieren Sie bitte den für Sie zuständigen Sozialen Dienst.

 


Weiterhin gilt:

Informieren Sie uns, sobald Sie Kenntnis haben über eine bestätigte SARS-CoV-2-Infizierung von Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten.

Gleiches gilt bei Verdachtsfällen, d.h. wenn Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten, Quarantäne und / oder eine Testung vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.

In beiden Fällen sehen Sie bitte vom Besuch der Werkstatt ab und informieren telefonisch den für Sie zuständigen sozialen Dienst.


Stand: 16.12.2020

Bleiben Sie gesund!  

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung



Anlage

„Infoschreiben 16.12.2020 f. Betreuer u. Beschäftigte“

 

 

Weitere allgemeine Informationen

Lebenshilfe Hamm e.V. · Tom-Mutters-Weg 2 · 59063 Hamm · Telefon (02381) 585 - 0