Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und ggf. den Rechnungsprüfer, entlastet den Vorstand, entscheidet über den Mitgliedsbeitrag und über mögliche Satzungsänderungen, kann Ehrenmitglieder ernennen und über die Auflösung des Vereins entscheiden. Für eine Beschlussfassung müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder zustimmen.

Der ehrenamtliche Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.  Dann erfolgt eine Wiederwahl oder eine Neuaufstellung. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und fünf Beisitzern, darunter auch zwei Mitgliedern mit Behinderung, zusammen.

Jedes der derzeit rund 450 Mitglieder hat eine gleichberechtigte Stimme und kann somit unmittelbar auf die Arbeit des Vereins einwirken. Ein reges Vereinsleben mit einer aktiven Beteiligung seiner Mitglieder ist ausdrücklich gewünscht und wird bestmöglich unterstützt. Denn: Jede Stimme macht den Verein und damit das regionale Sprachrohr für Menschen mit geistiger Behinderung stärker.

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