Satzung in leichter Sprache

Satzung in Leichter Sprache von der Lebenshilfe Hamm

Am 17.11.2015 stimmte die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Hamm e.V. der Änderung der Satzung in einfacher Sprache zu. Diese nennt sich nun "Regeln für den Verein Lebenshilfe Hamm e.V."

Bitte laden Sie gern die Satzung in einfacher Sprache herunter.

 

Regeln für den Verein Lebenshilfe Hamm e.V.

 

Regel 1: Wie heißt unser Verein und wo arbeitet er?

Unser Verein heißt: Lebenshilfe Hamm e.V.. Die Abkürzung „e.V.“ bedeutet: eingetragener Verein. Unser Verein ist beim Amtsgericht in Hamm eingetragen. Er hat da die Nummer 418.
Unser Verein arbeitet in der Stadt Hamm. Alle wichtigen Sachen werden in Hamm entschieden.
Unser Verein gehört zu der deutschen Bundes-Vereinigung Lebenshilfe aus der Stadt Marburg. Und er gehört zur Lebenshilfe Landes-Vereinigung von Nordrhein-Westfalen aus der Stadt Hürth. Und er gehört zu einer Vereinigung aus der Stadt Wuppertal, die Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-Verband heißt.

 

Regel 2: Wofür ist unser Verein da?

Unser Verein ist für die Allgemeinheit da. Das nennt man: gemeinnützig. Er kümmert sich ausschließlich um Menschen mit Behinderung und um ihre Familien und Freunde. Unser Verein arbeitet unmittelbar dafür, dass Menschen mit Behinderung verstanden werden und dafür, ihnen in ihrem Leben zu helfen.
Unser Verein macht dazu Angebote. Die sollen Menschen mit einer Behinderung in ihrem Leben unterstützen. Dafür hat unser Verein auch Einrichtungen, zum Beispiel:
1. Wohnstätten
2. Werkstätten
3. Kindergarten
4. Frühförderung
Dabei kann unser Verein mit anderen Organisationen zusammen arbeiten, die sich auch für Menschen mit einer Behinderung einsetzen.
Wenn unser Verein eine Gruppe für junge Leute gründet, darf die neue Gruppe selbst bestimmen, wie sie arbeiten möchte.

Regel 3: Warum ist unser Verein für alle gut?

Unser Verein will nur für andere da sein und für sich selbst keinen Gewinn machen. Das nennt man: selbstlos.
Unser Verein darf sein Geldnur für die Dinge ausgeben, die in diesen Regeln für unseren Verein genannt sind. Die Mitglieder unseres Vereins bekommen von unserem Verein kein Geld, keine Geschenke und auch keine anderen Vorteile, nur weil sie Mitglied sind. Unser Verein darf niemandem für etwas Geld oder andere Geschenke geben, was nicht in diesen Regeln für unseren Verein steht.

Regel 4: Woher kommt das Geld für unseren Verein?

Unser Verein bekommt Geld von unseren Mitgliedern. Das heißt: Beitrag.
Wie viel das ist, bestimmen unsere Mitglieder in ihrer Versammlung selber.
Unser Verein bekommt auch Geld durch Spenden. Das kann Geld sein, oder auch andere Geschenke. Durch seine Arbeit verdient unser Verein auch selbst etwas und bekommt Geld.

Regel 5: Wer kann in unseren Verein eintreten?

Jeder Erwachsene kann Mitglied in unserem Verein werden. Auch andere Vereinigungen können Mitglied werden. Wer Mitglied werden will, muss ein Papier unterschreiben. Das heißt: Beitritts-Erklärung. Der Vorstand unseres Vereins entscheidet dann, ob man Mitglied werden darf.
Wer aus unserem Verein austreten will, muss das unserem Verein schreiben.
Der Brief muss bis zum 30. September da sein. Dann ist man zum Ende vom Jahr nicht mehr Mitglied.
Manche Mitglieder machen besonders viel für unseren Verein. Sie können eine besondere Ehrungals Dank bekommen. Sie werden dann: Ehren-Mitglied. Sie müssen dann keinen Mitglieds-Beitrag mehr bezahlen. Wer das wird, entscheiden unsere Mitglieder zusammen.
Wer sich nicht an die Regeln unseres Vereins hält, kann durch unseren Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Mit dem, der ausgeschlossen werden soll, muss man vorher sprechen.
Wer zweimal seinen Mitglieds-Beitrag nicht bezahlt hat, wird auch ausgeschlossen. Vorher muss man aber daran erinnert werden, den Mitglieds-Beitrag zu bezahlen. Wenn man ausgeschlossen wurde, bekommt man nichts von unserem Verein zurück.

Regel 6: Wer bestimmt in unserem Verein?

In unserem Verein bestimmen alle unsere Mitglieder zusammen. Das nennt man: Mitglieder-Versammlung.
Dazwischen bestimmen, die Leiter, die von unserer Mitglieder-Versammlung dafür gewählt werden. Das nennt man: Vorstand.

Regel 7: Was macht unsere Mitglieder-Versammlung?

Mindestens einmal im Jahr gibt es in unserm Verein eine Mitglieder-Versammlung.
Unsere Mitglieder-Versammlung entscheidet über alles Wichtige im Verein, zum Beispiel darüber:
1. Wer wird in den Vorstand unseres Vereins gewählt?
2. Wofür wird das Geld von unserem Verein ausgegeben?
3. Wie hoch sind die Beiträge unserer Mitglieder?
4. Werden die Regeln für unseren Verein geändert?
5. Wer bekommt eine besondere Auszeichnung von unserem Verein?
In unserer Mitglieder-Versammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Es gibt keine Unterschiede zwischen Mitgliedern mit einer Behinderung oder ohne eine Behinderung. Wenn abgestimmt wird, haben die gewonnen, die in der Mitglieder-Versammlung die meisten Stimmen bekommen.
Das ist aber anders, wenn über die Regeln für unseren Verein abgestimmt wird. Dann müssen mindestens zwei Drittel von allen Mitgliedern, die zur Mitglieder-Versammlung gekommen sind, dafür sein. Zwei Drittel bedeutet: Es müssen von je drei Mitgliedern mindestens zwei dafür sein.
Zu unserer Mitglieder-Versammlung muss unser Vorstand alle Mitglieder von unserem Verein mit einem Brief einladen. Der Brief muss mindestens zwei Wochen vorher an unsere Mitglieder verschickt werden. Der Brief muss an die Anschrift geschickt werden, die das Mitglied unserem Vorstand zuletzt mitgeteilt hat. Wenn über sehr wichtige Dingeentschieden werden soll, muss das deutlich in der Einladung stehen, zum Beispiel, wenn etwas in den Regeln für unseren Verein geändert werden soll.
Die Mitglieder in unserem Verein können auch dafür sorgen, dass unser Vorstand zu einer Mitglieder-Versammlung einladen muss. Dass müssen dann mindestens ein Drittel von allen Mitgliedern unterschreiben, und sie müssen auch sagen, warum und worüber in der Mitglieder-Versammlung entschieden werden soll. Ein Drittel heißt: Mindestens eins von je drei Mitgliedern.
Wenn die Mitglieder Änderungen an den Regeln für unseren Verein wollen, müssen sie das eine Woche vor der Mitglieder-Versammlung in einem Brief an den Verein schreiben. Wenn das mindesten ein Drittel von allen Mitgliedern unterschreiben, muss darüber auch bei der Mitglieder-Versammlung gesprochen werden. Jede Mitglieder-Versammlung, die nach diesen Regeln einberufen wurde, darf über die Sachen, die in der Einladung stehen, beraten und abstimmen.
Unsere Mitglieder können bei der Mitglieder-Versammlung auch spontan entscheiden, ob noch andere Sachen besprochen und entschieden werden sollen, die nicht in der Einladung standen. Das geht aber nicht, wenn die Regeln für unseren Verein geändert werden sollen. Was in der Mitglieder-Versammlung passiert, muss aufgeschrieben werden. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende müssen das unterschreiben. Und noch ein weiteres Mitglied vom Vorstand muss das unterschreiben.

Regel 8: Was macht unser Vorstand?

Unser Vorstand besteht aus neun Mitgliedern.
Eine Frau oder ein Mann muss als Sprecher für unseren Verein gewählt werden. Das nennt man: Vorsitzender (wenn es ein Mann ist) oder: Vorsitzende (wenn es eine Frau ist).
Und es muss eine Frau oder ein Mann als Vertretung für den Vorsitz gewählt werden. Das nennt man: stellvertretender Vorsitzender (wenn es ein Mann ist) oder: stellvertretende Vorsitzende (wenn es eine Frau ist).
Und dann muss eine Frau oder ein Mann gewählt werden, um auf das Geld unseres Vereins aufzupassen. Das nennt man: Schatzmeister (wenn es ein Mann ist) oder: Schatzmeisterin (wenn es eine Frau ist).
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten unseren Verein, zum Beispiel vor einem Gericht oder bei der Bank.
Dabei müssen mindestens zwei zusammen handeln.
Es muss noch sechs weitere Mitglieder in unserem Vorstand geben. Die nennt man: Beisitzende.
Zwei Beisitzende müssen selbst eine Behinderung haben.
Insgesamt müssen mindestens sechs Mitglieder unseres Vorstands selbst Menschen mit einer Behinderung sein, oder sie müssen einen Menschen mit einer Behinderung in der eigenen nahen Familie haben.
Die Mitglieder unseres Vorstands werden von allen Mitgliedern bei der Mitglieder-Versammlung für drei Jahre gewählt. Sie dürfen auch wieder gewählt werden.
In unseren Vorstand darf nicht gewählt werden, wer selbst von unserem Verein angestellt ist.
Wer die meisten Stimmen von den Mitgliedern, die zur Mitglieder-Versammlung gekommen sind, bekommt, ist in unseren Vorstand gewählt. Wenn mehrere gleich viele Stimmen haben, wird noch malgewählt.
Wenn ein Vorstands-Mitglied früher aufhört, darf unser Vorstand einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin bestimmen. Das gilt dann bis zur nächsten Mitglieder-Versammlung.
Unser Vorstand kann sich von Fach-Leuten beraten lassen. Die nennt man: Beirat. Die Berater dürfen aber im Vorstand nicht mit abstimmen.
Unser Vorstand soll sich selbst Regeln geben und sich daran halten. Das nennt man: Geschäftsordnung.
Die Mitglieder in unserem Vorstand und unserem Beirat bekommen dafür, was sie ihre Arbeit kostet, etwas erstattet. Wie viel Geld sie dafür bekommen, muss vorher vom Vorstand allgemein festgelegt werden. Das darf aber nicht zu viel sein. Das prüft das Finanzamt.

Regel 9: Wie arbeitet unser Verein?

Für unseren Verein können Menschen im Ehrenamtarbeiten. Das heißt, sie arbeiten, ohne Geld zu bekommen. Unser Verein kann auch Menschen gegen Bezahlung anstellen. Unser Verein kann sich für seine Arbeit eigene Räume einrichten. Unser Verein macht seine Abrechnung so wie der normale Kalender, also jedes Jahr vom ersten Tag im Januar bis zum letzten Tag im Dezember.

Regel 10: Kann man unseren Verein auflösen und was passiert dann?

Unser Verein kann bei einer Mitglieder-Versammlung aufgelöst werden. Das heißt: Unseren Verein gibt es danach nicht mehr. Dazu muss das in einer Einladung für eine Mitgliederversammlung für eine Abstimmung vorgeschlagen werden. Bei dieser Abstimmung müssen dann mindestens zwei Drittel von allen Mitgliedern zustimmen.
Wenn unser Verein aufgelöst wird oder wenn die Gemeinnützigkeit wegfällt, bekommt die deutsche Bundes-Vereinigung Lebenshilfe aus Marburg alles, was unserem Verein gehört. Die deutsche Bundes-Vereinigung Lebenshilfe muss damit dann genau das machen, was in diesen Regeln steht. Das heißt, dass die deutsche Bundes-Vereinigung Lebenshilfe das Vermögen auch unmittelbar und ausschließlich für etwas Gemeinnütziges ausgeben muss.
Wenn es die Bundes-Vereinigung Lebenshilfe nicht mehr gibt oder wenn deren Gemeinnützigkeit wegfällt, dann bekommt die Stadt Hamm alles, was unserem Verein gehört. Dann muss die Stadt Hamm damit genau das machen, was in diesen Regeln steht. Das heißt, dass die Stadt Hamm das Vermögen unseres Vereins auch unmittelbar und ausschließlich für etwas Gemeinnütziges ausgeben muss.

Regel 11: Weitere Fragen?

Die Antwort auf alle anderen Fragen zu unserem Verein steht in den Gesetzen von Deutschland.

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