Details

Wöchentlich Corona-PoC-Testung für alle Beschäftigten und Mitarbeiter

Betreuer- / Bewohner- / Beschäftigteninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der aktuellen CoronaTestVO sind wir verpflichtet, alle Beschäftigten sowie Mitarbeiter einmal wöchentlich mittels PoC-Test auf SARS-CoV-2 zu testen.

Weiterhin sind wir verpflichtet, Tests nach Urlaub und Krankheit durchzuführen.

Um Doppeltestungen zu vermeiden, werden Beschäftigte, die in stationären Wohneinrichtungen leben, nicht innerhalb der Werkstatt getestet. Hier erfolgen die Tests innerhalb der stationären Wohneinrichtungen.

Die Tests erfolgen gruppenweise in den jeweiligen Einrichtungen, verteilt über die Wochentage und beginnen am Mo., 22.02.21.

Durchgeführt werden die Tests von entsprechend ausgebildeten und in Bezug auf die Durchführung der Tests nochmals durch unseren Betriebsarzt geschulten Mitarbeitern.

Nach jedem durchgeführten Test werden Sie über das Ergebnis informiert.

Sollte der Test nicht möglich sein oder verweigert werden, kann keine Betreuung in der Werkstatt erfolgen.

Besucher der Werkstatt sind ebenfalls verpflichtend zu testen, alternativ kann eine Bescheinigung über einen negativen Test vorgelegt werden, dabei darf die Testung max. 72 Stunden zurückliegen.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes.
Weiterhin möchten wir sie darüber informieren, dass wir bei „coronabedingter Abwesenheit“ (z.B. „Freistellung“ aufgrund berechtigter Infektionsängste), die im Januar einbehaltenen Beträge für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) mit der Februarentgeltabrechnung tagesgenau bzw. pauschal erstatten.
Im Februar werden wir dies fortsetzen und die Beträge im März erstatten.
 


Weiterhin gilt:

Informieren Sie uns, sobald Sie Kenntnis haben über eine bestätigte SARS-CoV-2-Infizierung von Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten.

Gleiches gilt bei Verdachtsfällen, d.h. wenn Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten, Quarantäne und / oder eine Testung vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.

In beiden Fällen sehen Sie bitte vom Besuch der Werkstatt ab und informieren telefonisch den für Sie zuständigen sozialen Dienst.


 

Stand: 19.02.2021

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung



Anlage

„Infoschreiben vom 18.02.21 f. Betreuer u. Beschäftigte“

 

Weitere allgemeine Informationen

Lebenshilfe Hamm e.V. · Tom-Mutters-Weg 2 · 59063 Hamm · Telefon (02381) 585 - 0