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Am 26.03.2015 war der Jahrestag der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention

Heute beginnt die Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf. Die deutsche Regierungsdelegation wird dem Ausschuss darlegen, welche Schritte seit Inkrafttreten der Konvention genau heute vor sechs Jahren unternommen wurden.

Den Auftakt bildet ein sogenanntes formales Treffen von Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft und der Monitoring-Stelle mit dem Fachausschuss. Sie werden dem Ausschuss schildern, wo es Probleme bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gibt. Mit dabei ist Joachim Busch aus Lübeck, Selbstvertreter und Mitglied sowohl im Vorstand als auch im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe. „In Deutschland dürfen viele Menschen mit Behinderung immer noch nicht wählen. Da muss das Wahlrecht endlich geändert werden“, so Busch „und auch im Betreuungsrecht muss sich etwas tun, damit Menschen mit Behinderung so weit wie möglich unterstützt werden bei eigenen Entscheidungen.“

So informiert, tritt der Fachausschuss in einen Dialog mit der deutschen Regierungsdelegation. Im Anschluss an das Staatenprüfungsverfahren wird der Fachausschuss dann verschiedene Empfehlungen, die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ veröffentlichen. Damit erhält Deutschland eine Rückmeldung dazu, in welchen Bereichen Erfolge oder Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK zu verzeichnen sind. Zu erwarten ist, dass die Kritik des Ausschusses deutlich ausfällt.
„Wichtig ist es deshalb jetzt, die Rechte von Menschen mit Behinderung durch Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Daher sei die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes, das eine zielgenaue und personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung ermöglicht, so wichtig. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Regierungskoalition auf, ihre Verpflichtung zur Umsetzung der UN-BRK ernst zu nehmen und die Arbeit am Bundesteilhabegesetz, dem wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode, zügig weiterzuführen.

 

 

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